Allg. Geschäftsbedingungen
agb's
1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Leistungen, welche place2be gegenüber Nutzern bzw. Vertragspartnern erbringt gelten, ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Nutzers wird widersprochen, es sei denn, place2be stimmt ihrer Geltung vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), als auch an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
1.3 Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Internetanbindung über Hotspot und gemeinschaftlicher Nutzung des Multifunktionsgerätes.
1.4 Die Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer ausschließlich für den im Antrag angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Zwecks bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von place2be. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt place2be zur fristlosen Kündigung.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von place2be ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich Internetzugang sowie die Bereitstellung von Besprechungs- und Seminarräumen. Weitere Servicedienstleistungen umfassen die Durchführung von Veranstaltungen.
3. Externe Nutzer
3.1 Die aktuell angebotenen Preise können dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnommen werden.
3.2 Inhaber von Tagestickets sowie Nutzer, welche lediglich das Meeting- und Seminarraumangebot nutzen, sind „externe Nutzer“.
4. Zugangsbedingungen
4.1 Die allgemeinen Öffnungszeiten sind Mo. – Fr. von 9:00 bis 18:00 Uhr.
5. Vertragsschluss
5.1 Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterschrift des Nutzers und place2be auf dem Nutzungs- und Überlassungsvertrag. Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden.
5.2 Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden.
5.3 Mit der Anmeldung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
5.4 Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von place2be.
5.5 Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht place2be frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6. Preise
6.1 Alle Preise von place2be sind Bruttopreise inkl der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Die aktuellen Preise können dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnommen werden.
6.3 place2be steht es frei, die Preise für interne Nutzer mit einer Frist von zwei Monaten zu ändern. Dem Nutzer steht es frei den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Preisänderungen zu kündigen. Nach Kündigung endet der Vertrag mit dem letzten Tag vor Beginn der Gültigkeit des neuen Preises.
7. Rechnungsstellung
7.1 Die Abrechnung für die dauerhafte Anmietung von CoWorking-Spaces - Dauer mindestens ein Monat - erfolgt innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Nutzungsmonats. Die erste Rechnung eines neuen Vertragsverhältnisses wird innerhalb der ersten fünf Arbeitstage nach Vertragsschluss erstellt.
7.2 Die Rechnungszustellung erfolgt per E-Mail an die auf dem Nutzungs- und Überlassungsvertrag hinterlegte E-Mail-Adresse.
7.3 Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt, werden die Preise und Zusatzleistungen für den ersten Monat anteilig im Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats berechnet.
7.4 Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt und der Nutzer eine Teilzeitoption nutzt, berechnen sich die im Paket enthaltenen Tage aus der Multiplikation der Nutzungstage für einen vollen Monat mit dem Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats. Es wird aufgerundet.
7.5 Nutzt der Nutzer eine Teilzeitoption, wird die Nutzung über den Log-In nachvollzogen. Eine über das gebuchte Kontingent hinausgehende Nutzung wird in Rechnung gestellt. Ein Tag gilt als Nutzungstag, wenn sich der Nutzer an dem Hot Spot anmeldet. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer an dem Nutzungstag. Sollte der Nutzer place2be nutzen ohne sich über den Hot Spot anzumelden, hat er die Nutzung place2be anzuzeigen. Zur Plausibilisierung der Nutzung können die Zugangsdaten des Multifunktionsgerätes herangezogen werden.
8. Zahlungsmodalitäten
8.1 Die Rechnung ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.
8.2 Tagestickets für externe Nutzer sind vorab in bar oder online via Paypal oder Kreditkarte zahlbar.
9. Datenschutz
9.1 place2be wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
9.2 Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden von place2be vertraulich behandelt.
9.3 Sollte ein Nutzer Kenntnis über vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse anderer Nutzer erlangen, ist der Nutzer zum Stillschweigen verpflichtet, sofern dies nicht dem Gesetz entgegensteht. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt place2be zur fristlosen Kündigung.
10. Kündigungen
10.1 Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
10.2 Der Nutzer kann seine im Preis- und Leitungsverzeichnis genannten Zusatzleistungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
10.3 place2be kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt auch vor, wenn der Nutzer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist. Weitere gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte von place2be und des Nutzers bleiben hiervon unberührt.
10.4 place2be kann das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten vier Wochen des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen.
10.5 Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
11. Vertragsdurchführung
11.1 Die Untervermietung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch place2be.
11.2 Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur z.B. durch Hacking.
11.3 Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von place2be für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
a. Jegliche rechtswidrige Tätigkeit, insbesondere:
Tätigkeiten, welche dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Privatsphäre von privaten und juristischen Personen entgegenstehen, zum Beispiel Diffamierung, Missbrauch, Belästigung oder Stalking; Verbreitung von ungesetzlichen Materialien wie zum Beispiel sittenwidrigem oder beleidigendem Material innerhalb oder über die von place2be bereitgestellte Infrastruktur; Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, insbesondere Bildern, Fotografien, Filmen oder Software welche den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegen, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung; Verbreitung von Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Würmer oder Bots; illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
b. Tätigkeiten, welche der Integrität von place2be und den Nutzern schaden können, insbesondere:
unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb von Work Lounge; Nutzung im Zusammenhang mit Kettenbriefen, Spam-E- Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung; Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen; Nutzung im Zusammenhang mit Waffenherstellung oder Waffenhandel; Nutzung im Zusammenhang mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten; Nutzung im Zusammenhang mit esoterischen oder pseudoreligiösen Inhalten.
c. Tätigkeiten, welche einer störungsfreien Nutzung durch die Nutzer entgegenstehen, insbesondere:
Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und von der Anwendung der Services und Infrastruktur von place2be; Tätigkeiten, welche mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen; Angabe von falschen Identitätsdaten.
Ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmung berechtigt place2be zur fristlosen Kündigung.
11.4 Nutzer mit der Option Single Unit (abschliessbarer Büro-Raum) sind berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände und technische Geräte nach vorheriger Abstimmung mit place2be in den Räumen aufzustellen.
11.5 place2be stellt den Nutzern technische und sonstige Gegenstände in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig getestet und gewartet. Mit allen zur Verfügung gestellten Geräten ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet.
11.6 Dem Nutzer ist bekannt, dass die Räumlichkeiten von place2be jährlich zwischen dem 24.12. und 2.1 sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen ist. Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Nutzungsentgelts.
11.7 Jegliche Veränderungen an den Arbeitsplätzen, Um- und Einbauten, Installationen, etc. durch den Nutzer sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch place2be und auf Kosten des Nutzers zulässig. Auf Verlangen von place2be ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Im Falle der Zustimmung durch place2be zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Nutzer.
12. Nutzungsverhalten im Internet
12.1 Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten. Dies gilt auch für den Datenverkehr des Nutzers über Work Lounge. Der Nutzer meldet Gesetzesverstöße an place2be. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
12.2 Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Bewegtbildern (Filmen) ist strengstens untersagt.
12.3 Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nutzer hat dieser place2be den entstandenen Schaden zu ersetzen.
13. Gewährleistung, Haftung
13.1 Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Gemeinschaftsbüro bzw. Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze mit Ausnahme der Single Unit nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungsansprüche.
place2be übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Garantie für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn im vertragsgemäßen Zustand befindet.
13.2 Der Nutzer erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern place2be diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
13.3 Die Haftung für Schäden, die durch Fahrlässigkeit durch place2be oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf solche Verletzungen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte („vertragstypische Pflichten“) und bei Verletzungen, die bei Geschäften der vorliegenden Art typischerweise entstehen. In solchen Fällen ist die Haftung auf die vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden beschränkt. Unterhält place2be zur Regulierung eine eintrittspflichtige Versicherung, so beschränkt sich die Höhe des Ersatzes auf die Deckungssumme, die die Versicherung auszahlt.
Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von place2be oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von place2be beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von place2be, auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von place2be beruhen.
13.4 Die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn, place2be fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
13.5 place2be übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu place2be unterbleiben. Sofern place2be von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat place2be das Recht das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer place2be von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt place2be die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass place2be von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
13.6 Nach Ende der Nutzung hat der Kunde sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel an place2be zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist place2be berechtigt, die Arbeitsplätze auf Kosten des Nutzers zu öffnen und zu reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann place2be auf Kosten des Kunden einlagern oder entsorgen, wenn diese trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.
13.7 Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig frei, haftet er place2be für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind.
13.8 Nutzer können Hunde nach vorheriger Absprache zu place2be mitbringen. Voraussetzung ist, dass der Hund die Nutzung von place2be nicht beeinträchtigt (zum Beispiel durch mangelnde Stubenreinheit, Lärm- oder Geruchsbelästigung) und insbesondere dass der Hund sich gegenüber Menschen nicht aggressiv verhält.
Die Zusage kann durch place2be im freien Ermessen entzogen werden, insbesondere dann, wenn sich andere Nutzer gestört fühlen. Der Halter sorgt dafür, dass der Hund keinen Kot auf dem Gelände oder den angrenzenden Straßen hinterlässt.
13.9 Für die persönlichen Gegenstände der Nutzer und die Garderobe übernimmt place2be keine Haftung.
13.10 place2be steht für Forderungen gegen den Nutzer aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Nutzers zu.
14. Versicherung
Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer.
15. Beendigung des Nutzungsverhältnisses
15.1 Der Nutzer hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand an place2be zurückzugeben. Schäden, die auf Veränderungen oder Verschlechterungen beruhen, die nicht auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind place2be vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen.
15.2 Der Nutzer der Single Unit hat sämtliche an ihn ausgegebene Schlüssel an place2be zurückzugeben.
16. Änderung der AGB
place2be behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird umgehend online veröffentlicht und den festen Vertragspartnern wie Nutzer der Single Unit als auch Nutzer der Single Working Places mitgeteilt. Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Wird das Festhalten am Vertrag für den Nutzer aus diesem Grund unzumutbar, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
17.2 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
17.3 Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Trier. place2be ist auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt werden.
Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
STAND: 06 I 2017